Im Kaufrecht wird häufig zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Garantie verwechselt. Die Gewährleistung ist gesetzlich in den §§ 437 ff. BGB geregelt und zwingend vorgeschrieben. Sie gilt grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe der Sache (§ 438 BGB).
Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Verkäufers, die inhaltlich frei gestaltet werden kann. Sie kann etwa längere Laufzeiten oder zusätzliche Leistungen umfassen, ist aber rechtlich nicht verpflichtend.
Für Verbraucher ist die Gewährleistung meist deutlich wichtiger, da sie unabhängig von einer Garantie besteht. Besonders relevant ist die Beweislastumkehr des § 477 BGB, wonach innerhalb der ersten 12 Monate vermutet wird, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Garantiebedingungen können dagegen Einschränkungen enthalten, etwa Ausschlüsse bestimmter Schäden oder eine Verpflichtung zur Einsendung des Produkts.
Fazit: Die gesetzliche Gewährleistung bietet den verlässlicheren und rechtlich stärkeren Schutz.
Ich unterstütze Sie gerne dabei, Ihre Ansprüche aus Gewährleistung oder Garantie rechtlich zu prüfen und durchzusetzen.

